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FÜR PATIENTINNEN UND PATIENTEN

Unsere Arbeit für Sie

Wir kennen den Klinikalltag nicht aus Lehrbüchern, sondern aus eigener jahrelanger Erfahrung - und sind heute als Fachanwälte ausschließlich für Patientinnen und Patienten da.

Auf der Neugeborenen-Station, 1992 - Gynäkologie und Geburtshilfe

Neugeborenen-Station, 1992 - Gynäkologie & Geburtshilfe.

Wir haben auf Station gearbeitet, im Schichtdienst funktioniert, Verantwortung getragen - volle Patientenzimmer, knappe Zeit, große Arbeitsbelastung. Wir haben gelernt, ruhig zu bleiben, wenn es hektisch wurde.

Und erlebt, wie nah Engagement und Überforderung oft beieinanderliegen können. Wir wissen, wie sorgfältig im ärztlichen wie auch pflegerischen Sektor gearbeitet wird. Aber wir wissen auch, dass Fehler passieren können. Und was sie für Patientinnen und Patienten bedeuten.

Nach aktuellen Untersuchungen wird jährlich eine signifikante Zahl von Patientinnen und Patienten Opfer behandlungsfehlerhaften Vorgehens.

Die Dunkelziffer ist hoch, da nach wissenschaftlichen Studien davon auszugehen ist, dass nur 3-5 Prozent aller vermeidbaren Schadensfälle nachverfolgt und statistisch erfasst werden. Überträgt man die Ergebnisse internationaler Studien zur Patientensicherheit auf Deutschland, so würden jedes Jahr 5 Prozent der stationär behandelten Patientinnen und Patienten durch vermeidbare Behandlungsfehler geschädigt. Das wären mehr als 800.000 Betroffene (vgl. PM MD-Bund, 30.10.2025).

Die ganz große Mehrheit von Kliniken, Praxen und Ärztinnen und Ärzten leistet trotz sich seit Jahrzehnten stetig verschlechternder personeller und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen hervorragende Arbeit. Doch wie in allen anderen Lebensbereichen geschehen auch hier bisweilen Fehler, die hätten vermieden werden können. Wir prüfen Ihren Fall sorgfältig und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten.

Wir

  • geben Ihnen eine umfassende Erstberatung
  • fordern für Sie Ihre Behandlungsunterlagen an
  • sondieren die Dokumente auf Vollständigkeit
  • überprüfen Plausibilität und etwaige Lücken
  • vertreten Sie im Schlichtungsverfahren vor der Ärztekammer
  • unterstützen Sie bei einem bereits vorhandenen, positiven Schlichtungsgutachten
  • machen Ansprüche zunächst immer außergerichtlich geltend
  • vertreten Sie erforderlichenfalls vor Gericht
  • überprüfen und vertreten im Berufungsverfahren

Sprechen Sie uns an!

Lernen Sie das Team hinter der Kanzlei kennen

Gesundheits- und Krankenpfleger in einem Team - eine in Deutschland besondere Qualifikation für das Arzthaftungsrecht.

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Wir prüfen Ihren Fall und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten.

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