Zurück zur Übersicht
Medizinrecht
Das Medizinrecht ist ein weites Feld - wir konzentrieren uns bewusst auf einen Bereich: die Vertretung von Patientinnen und Patienten im Arzthaftungsrecht.
Medizinrecht mit klarem Fokus
Wir beraten nur und ausschließlich im Bereich des Arzthaftungsrechts!
Das Medizinrecht ist ein weites Feld - unser Fokus liegt jedoch bewusst allein auf der Vertretung von Patientinnen und Patienten bei Behandlungsfehlern. Diese konsequente Spezialisierung ist unsere Stärke.
Unsere Schwerpunkte im Arzthaftungsrecht
- Behandlungsfehler in Diagnose, Therapie und Nachsorge
- Aufklärungs- und Dokumentationsmängel
- Geburtsschäden und geburtshilfliche Fehler
- Zahnärztliche Behandlungsfehler
- Schadensersatz und Schmerzensgeld
- Durchsetzung Ihrer Patientenrechte (Akteneinsicht, Aufklärung)
Fragen zum Medizinrecht?
Lassen Sie sich von unseren Fachanwälten beraten - sorgfältig und unverbindlich.
Erstberatung anfragen0511 - 655 0 777 0